Das Projekt
Was wird gebaut?
Wir beabsichtigen den Bau von bis zu sieben Windenergieanlagen mit einer jeweiligen Nabenhöhe von ungefähr 130 m bis 175 m und einer Gesamtleistung von ca. 49 Megawatt.
Warum tun wir das?
Wir möchten mit unserem Projekt einen konkreten Beitrag zur Energiewende leisten, indem wir sauberen, regional erzeugten Strom bereitstellen und damit den Klimaschutz vor Ort voranbringen. Gleichzeitig stärken wir die regionale Wertschöpfung, indem Anwohner, Landwirte sowie lokale Partner finanziell beteiligt werden und von den Erträgen profitieren. So bleibt der Nutzen der Windenergie ausschließlich in der Region und kommt den Menschen vor Ort zugute.
Wer steht dahinter?
Die Bürgerwind Seppenrade GmbH & Co. KG besteht aus mehreren ansässigen Landwirten und Bürgern sowie der Energiegenossenschaften Lüdinghausen Haltern am See.
Geschäftsführer ist Christian Hovenjürgen. Unterstützt wird die Gesellschaft hierbei von der BBWind Projektberatungsgesellschaft aus Münster.
Wo genau?
Derzeit planen wir bis zu sieben Windenergieanlagen. Davon sollen fünf Windenergieanlagen auf dem Stadtgebiet Lüdinghausen (Seppenrade) und zwei Anlagen auf dem Stadtgebiet Olfen realisiert werden.
Die derzeit geplanten Standorte siehst du auf der unteren Grafik.

Was hat die Stadt Lüdinghausen von diesem Projekt?
- Der Bau der Windenergieanlagen leistet einen direkten Beitrag zur Reduktion von CO2 - Emissionen und damit zur Erreichung der kommunalen Klimaschutzziele.
- Neben diesem wesentlichen Aspekt zur Klimaneutralität profitiert die Stadt Lüdinghausen zudem von regelmäßigen Erträgen, die dem städtischen Haushalt jährlich zufließen und somit allen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen. Dies sind insbesondere,
- nicht unerhebliche zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen
- kommunale Zuwendungen gem. § 6 Abs. 2 EEG 2023 in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde, über 20 Jahre die den betroffenen Kommunen im 2.500 m Umkreis ohne Gegenleistung zu Gute kommen
- die Stadt Lüdinghausen erhält eine direkte und/oder indirekte Beteiligung an der Bürgerwind Seppenrade GmbH & Co. KG und kann somit an den Gewinnen der Gesellschaft partizipieren
Wie können die Bürger bzw. die betroffenen Anwohner von diesem Projekt partizipieren?
- Bereits jetzt haben alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lüdinghausen die Möglichkeit, sich über die LH-Bürgerenergie eG (Mitgesellschafterin seit dem 01.01.2026) an unserem Windenergieprojekt zu beteiligen. Als Mitglied der Genossenschaft unterstützt du nicht nur aktiv die Energiewende vor Ort, sondern profitierst auch von fairen Renditen, regionaler Wertschöpfung und Mitbestimmung innerhalb der Genossenschaft.
- Im weiteren Projektverlauf erhalten zudem alle Anwohnerinnen und Anwohner in einem 1.000 m Radius zu einer der gebauten Windenergieanlagen eine separate Beteiligungsmöglichkeit und können somit von diesem Projekt finanziell partizipieren.
- Unabhängig von den beiden v.g. Beteiligungsmöglichkeiten wird den Anwohnerinnen und Anwohnern, die mit ihren Wohngebäuden einen Abstand von bis zu 750 m zu einer Windenergieanlage haben, zusätzlich ein jährliches „Entgelt“ - das sogenannte Anwohnermodell - angeboten. Die Höhe des Anwohnerentgeltes wird anhand der Abhängigkeit von der individuellen Schallbelastung und dem Abstand zu den einzelnen Anlagen bemessen. Das bedeutet, dass diejenigen die in unmittelbarer Nähe zu einer oder mehreren Anlagen wohnen, mehr von dieser freiwilligen Anwohnerzahlung partizipieren, als diejenigen die mit ihrem Wohngebäude weiter von einer einzelnen Anlage entfernt sind. Die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen (Mindestabstand, Lärm, Schatten etc.) können hierdurch natürlich nicht ausgehebelt werden und bleiben selbstverständlich unberührt und würden im Rahmen eines bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft.
Wie geht es weiter?
Derzeit bereiten wir alle notwendigen Unterlagen für die BImSchG-Genehmigung vor und haben hierfür zahlreiche Gutachten beauftragt.
Parallel sind wir im engen Austausch mit den beiden Kommunen Lüdinghausen und Olfen, um einen rechtssicheren, transparenten und zukunftsfähigen Zeitplan zu erarbeiten.
Zur Schaffung des Planungsrechts sind folgende Schritte notwendig:

Es handelt sich bei den aufgezeigten Grafiken um eine grobe Ablaufskizzierung des Projektes und keine verbindlichen Inhalte.
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